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   VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18 F   

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VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18 F (https://dejure.org/2018,33718)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18 F (https://dejure.org/2018,33718)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 11 L 3313/18 F (https://dejure.org/2018,33718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Der Eilantrag ist unzulässig.Der Antrag auf Feststellung, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat ist unstatthaft, da sich die Klage nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet und deshalb kein Suspensiveffekt der Klage eintreten kann.Die Entscheidung der Behörde über die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elektroautohersteller nicht antragsbefugt bei Streichung von Fahrzeugmodellen von Förderliste

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hersteller von Elektroautos nicht antragsbefugt bei Streichung eines Modells von Förderliste

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hersteller von Elektroautos bei Streichung von Fahrzeugmodellen von Förderliste nicht antragsbefugt - Imageschaden oder Umsatzeinbußen durch fehlende Listung begründen kein einklagbares Recht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18

    Kein Anspruch des Herstellers auf rückwirkende Listung eines bestimmten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass ihre Anfechtungsklage vom 19.04.2018 (11 K 1740/18.F(1)) aufschiebende Wirkung habe, da es sich bei dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 29.11.2017 um einen Verwaltungsakt handele.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte im Verfahren 11 K 1740/18.F(1) und der beigezogenen Behördenakte (ein Heft) verwiesen, welche vorgelegen haben und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht wurden.

  • VGH Hessen, 13.03.2014 - 9 B 2110/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Es handelt sich dabei nur um den im Zuge eines Massenverfahrens zur Verwaltungsvereinfachung vorgelagerten und generalisierten Teil der Prüfung der Erfüllung der Subventionsvoraussetzungen gegenüber den eigentlichen Anspruchstellern (vgl. HessVGH, Beschluss vom 13.03.2014, Az.: 9 B 2110/13 - juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Ein Widerspruch bzw. eine Klage hat nur dann den in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO genannten Suspensiveffekt, wenn er/ sie sich gegen einen Verwaltungsakt richtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00, BVerwGE 111, 246, 250; Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 7; Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rn. 33).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Da das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Schutz subjektiver Rechte dient, ist die Antragstellerin nur klagebefugt, wenn eine Verletzung von eigenen Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO möglich erscheint und nicht offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Antragstellerin geltend gemachten Rechte bestehen oder ihr zustehen können (so die Formulierung in BVerwGE 18, 154 (157); 36, 192 (200)).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Da das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Schutz subjektiver Rechte dient, ist die Antragstellerin nur klagebefugt, wenn eine Verletzung von eigenen Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO möglich erscheint und nicht offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Antragstellerin geltend gemachten Rechte bestehen oder ihr zustehen können (so die Formulierung in BVerwGE 18, 154 (157); 36, 192 (200)).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09

    Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36.82, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.03.2004 - 7 CS 03.3171, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/ Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 C 36.82
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36.82, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.03.2004 - 7 CS 03.3171, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/ Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2004 - 7 CS 03.3171

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung, Teilnehmerentgelt, keine öffentliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36.82, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.03.2004 - 7 CS 03.3171, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/ Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18

    Kein Anspruch des Herstellers auf rückwirkende Listung eines bestimmten

    Mit am 22.08.2018 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin einen Eilantrag gestellt, der mit Beschluss der Kammer vom 17.10.2018 abgelehnt wurde - 11 L 3313/18.F (1) -.

    Dies haben sowohl das erkennende Gericht als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im vorausgegangenem Eilverfahren bereits festgestellt (VG C-Stadt, Beschluss vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F - S. 15-19, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 B 2392/18 - S. 3, 4).

    Wie die erkennende Kammer in ihrer Eilentscheidung vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F - hierzu ausgeführt hat, hat die Beklagte zunächst durch die Aufnahme des besagten Fahrzeugmodells der Klägerin in die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge im Zeitraum 04.11.2016 bis 29.11.2017, bzw. dann wieder vom 06.03.2018 bis heute faktisch den Zugang zu einem neuen Geschäftsfeld eröffnet, ohne damit aber zugleich die Geschäftstätigkeit der Klägerin zu regeln.

    Wie im vorausgegangenen Eilverfahren ausgeführt, dient die Liste lediglich der erleichterten Nachweisführung einer Zuwendungsvoraussetzung (so VG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F , S. 17, 18).

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